09429 949 644 0

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Quad-Center-Straubing
zur Teilnahme an Quad- Erlebnis Touren

1. Allgemeines

Grundlage zur Teilnahme an den geführten Quad -Touren der Firma QUAD-CENTER-STRAUBING, Ottilie Schoreisz, (nachfolgend Veranstalter) sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Person, die das Fahrzeug führt (nachfolgend Teilnehmer) erkennt durch Ihre Unterschrift auf dem Mietvertrag an, dass Sie das Quad in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen und die Einweisung des Tourguides verstanden hat. Bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erlischt jeder Versicherungsschutz.

2. Pflichten und Haftung des Teilnehmers

Für die Führung eines Quad’s benötigt der Teilnehmer einen gültigen Führerschein der Klasse B (3) welcher zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden muss.

Der Fahrer hat das Quad sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitungen und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Er haftet selbstständig und uneingeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Fahrtdauer einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren und Kosten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche durch Stürze, Verletzungen, etc. schließt der Veranstalter im gesetzlich möglichen Rahmen aus. Den Anweisungen der Tourleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung endet die Tour für den entsprechenden Teilnehmer sofort, das bezahlte Tourgeld verfällt.
Das Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist nicht gestattet

3. Pflichten und Haftung des Veranstalters

Das Quad wird in einem einwandfreien, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand an den Teilnehmer übergeben. Er erhält eine ausführliche Einweisung in die technischen Funktionen sowie die Bedienung des Fahrzeugs durch den Veranstalter.

4. Dauer und Buchung der Veranstaltung

Die Zeit und Dauer der Tour richtet sich nach der entsprechenden Tourenbeschreibung. Buchungen sind direkt im Geschäft des Veranstalters oder schriftlich per E-Mail bei seinen autorisierten Partnern bis 2 Tage vor Tourbeginn möglich. Ausnahmen entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Nach erfolgter Buchung ist diese verbindlich. Umbuchungen durch den Veranstalter sind bis zu 2 Tage vor dem Termin möglich, der Teilnehmer wird darüber in Kenntnis gesetzt.

5. Rücktritt

Ein Rücktritt von der Tour durch den Teilnehmer ist mit entsprechenden Stornogebühren verbunden und staffelt sich wie folgt. Rücktritt bis 3 Wochen (21 Tage) vor dem gebuchten Tourtermin ist kostenlos, der Teilnehmer kann sich direkt einen neuen Termin aussuchen. Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tourtermin ist mit 50 % Stornokosten verbunden oder der Teilnehmer schickt eine Ersatzperson. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 50 % zurückerstattet. Rücktritt innerhalb einer Woche bis zum vereinbarten Tourtermin ist mit 75 % Stornokosten verbunden oder es wird eine Ersatzperson geschickt. Bereits bezahltes Tourgeld wird bis 25 % des Tourbetrages zurückerstattet. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am selben Tag wird die Tour mit 100% berechnet, Gutscheine werden eingelöst und sind somit nicht mehr gültig.

6. Leistungen des Veranstalters

Die Leistungen richten sich nach der jeweiligen Tourbeschreibung. Enthalten sind immer das Quad, Helm, Benzin und ein ortskundiger Tourguide und je nach Tour Verpflegung. Kostenpflichtig mietbar sind Handschuhe, Sturmhauben. Der Veranstalter ist berechtigt kurzfristig das Tourenprogramm zu verändern, solange die Änderungen für die Teilnehmer zumutbar sind.


 7. Versicherung

Das Fahrzeug ist Haftpflichtversichert und auf Wunsch kann eine Vollkaskoversicherung vor Ort mit 1000,00€ SB abgeschlossen werden (kosten 10,00€ je Fahrt und Fahrzeug).

Bei den KFZ Versicherungen handelt es sich um Selbstfahrvermietversicherungen.

8. Sonstiges

Die Tour findet statt, sobald mindestens 3 Personen verbindlich gebucht haben. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird die Tour in Rücksprache mit den Teilnehmern auf einen anderen Termin verlegt.
Vor der Tour können eventuelle Fahrzeugwünsche geäußert werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.

Da die Tour auch bei regnerischem und/oder kaltem Wetter stattfindet, sind alle Teilnehmer aufgefordert sich entsprechend der Witterung zu bekleiden und eventuell Ersatzkleidung mitzunehmen.

Die Touren finden bei jedem Wetter statt.

9. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Straubing. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Wirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht.

Straubing, den 01.01.2019

Scroll to top